09 kwietnia 2016

Fwd: Bundesverwaltungsgericht: Schmerzpatient darf Cannabis anbauen

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Date: 2016-04-08 10:05 GMT+02:00
Subject: Bundesverwaltungsgericht: Schmerzpatient darf Cannabis anbauen
To: pascal.alter@gmail.com



Bis zu 3 Jahre Haft: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann
StatusQuo NEWS | Ausgabe Nr.89 vom 08.04.2016
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„Würden die Menschen das Banken- und Geldsystem verstehen, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh." – Henry Ford
StatusQuo NEWS | Ausgabe Nr. 89 im Überblick:
Bundesverwaltungsgericht: Schmerzpatient darf Cannabis anbauen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen.

Das Betäubungsmittel sei für dessen medizinische Versorgung notwendig und es stehe ihm „keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung", urteilten die Richter. Der 52-jährige Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln ist er zuletzt im Januar 2005 freigesprochen worden. Das Strafgericht sah sein Handeln als gerechtfertigt an, weil ihm keine Therapiealternative zur Verfügung stehe. Den seit Mai 2000 gestellten Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Selbstversorgung lehnte das BfArM aber 2007 und 2010 ab.
Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide nun auf und verpflichtete die Beklagte, den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden (AZ BVerwG 3 C 10.14 – Urteil vom 06. April 2016).
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Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann eingeleitet.

Eine Sprecherin der Behörde sagte „Spiegel-Online", es gehe dabei um ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten. Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs sieht dazu im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor. Weiter teilte die Staatsanwaltschaft mit, bei ihrer Behörde in Mainz seien bislang rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen. Zur Sicherung der Beweise werde nun beim ZDF ein Mitschnitt der Sendung angefordert. Über das Bundesjustizministerium solle zudem geklärt werden, ob seitens der Türkei ein Strafverlangen gestellt wird. Bundeskanzlerin Merkel hatte den Auftritt Böhmermanns als „bewusst verletzend" bezeichnet. In dem etwa 6-minütigen Sketch diskutiert Böhmermann mit dem Satiriker Ralf Kabelka den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und unerlaubter Schmähkritik. Zur Anschauung trägt Böhmermann ein knapp einminütiges „Schmähgedicht" vor, in dem der türkische Staatspräsident Erdogan unter anderem als homosexuell und pädophil bezeichnet wird. Gleichzeitig werden türkische Untertitel gezeigt. Die türkische Regierung soll bereits zuvor über Diplomatenkreise darum gebeten haben, einen satirischen und Erdogan-kritischen Beitrag des NDR-Magazins „Extra 3" verbieten zu lassen, was seitens der Bundesregierung jedoch mit Verweis auf die Pressefreiheit zurückgewiesen wurde. Im Falle des Böhmermann-Videos hatte jedoch das ZDF selbst kurzfristig den Beitrag aus der Mediathek entfernt und auch in Wiederholungen der Sendungen herausgeschnitten. Nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war der Beitrag am Mittwochnachmittag auch auf mehreren Internet-Portalen nicht mehr wie in den Tagen zuvor abrufbar.
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Sahra Wagenknecht nach
DAX dreht gegen Ende deutlich in Plus

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan höchstwahrscheinlich strafbar gemacht: Zu diesem Schluss kommt das Auswärtige Amt in einer internen juristischen Prüfung, die dem „Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe) zufolge noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben wurde.

Mit der kurzfristigen Prüfung, deren Ergebnis am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt wurde, reagierte das Auswärtige Amt auf den erheblichen Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst hatte. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.
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Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) fordert nach den Enthüllungen über dubiose Briefkastenfirmen mit Milliardeneinlagen die Einführung einer weltweiten Transaktionssteuer: „Eine Transaktionssteuer auf den weltweiten computergesteuerten Hochgeschwindigkeitshandel könnte ein Finanzausgleichssystem von Superreich zu Arm finanzieren. Schon ein Satz von 0,01 Prozent auf diese Transaktionen würde ausreichen, um eine dreistellige Milliardensumme für einen UN-Fonds zu erzielen", sagte der Minister der „Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

Die „entfesselten Finanzmärkte" ermöglichten Milliardentransaktionen in Zehntelsekunden „an den Finanzmärkten zwischen Sydney, Shanghai und New York", so Müller. Zugleich forderte er ein Aus für Briefkastenfirmen: „Ich bin für ein weltweites Verbot von Briefkastenfirmen. Geld muss an Namen und Firmen gebunden sein", sagte der CSU-Politiker.
„Briefkastenfirmen sind die schmutzige Seite des Kapitals."
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Bundesverwaltungsgericht: Schmerzpatient darf Cannabis anbauen
Parteien nahmen 2014 rund 62 Millionen Euro Spenden ein

Viele türkischstämmige Deutsche und hier lebende Türken verurteilen die Intervention des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen eines knapp zweiminütigen Satire-Videos aus der NDR-Sendung „Extra 3": In einer Forsa-Umfrage für den „Stern" halten 47 Prozent der Befragten Erdogans Reaktion für falsch – darunter 55 Prozent mit deutschem Pass.

30 Prozent finden, dass die Intervention richtig war, 23 Prozent haben dazu keine Meinung. Meinungsfreiheit und Menschenrechte stehen bei den hier lebenden drei Millionen Menschen türkischer Herkunft, von denen etwa die Hälfte einen deutschen Pass besitzt, offenbar hoch im Kurs. Dass diese demokratischen Standards sowohl in Deutschland als auch in der Türkei eingehalten werden, finden der Umfrage zufolge jeweils über 90 Prozent sehr wichtig oder wichtig.
Die Identifikation mit Deutschland ist enorm groß. 77 Prozent – darunter sogar 90 Prozent der 18- bis 29-Jährigen – geben an, dass sie gern in der Bundesrepublik leben. Der Anteil der gebürtigen Deutschen, die gern hier leben, ist nur unwesentlich höher.
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Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta soll ohne Abstimmung des Deutschen Bundestags vorläufig in Kraft gesetzt werden, berichten deutsche Medien. Kritiker des Abkommens sehen darin einen Wortbruch von SPD-Chef und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte bisher immer betont, dass ein Abschluss allein durch die EU nicht in Frage kommen würde und dass das Inkrafttreten des Abkommens… mehr
Bis zu 3 Jahre Haft: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann
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